Sicherheitsbeauftragter

Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen für:

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
  • Gefahrenerkennung im Betrieb
  • Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
  • Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
  • Notfallmanagement
  • Arbeits- und Wegeunfälle

Gefahrgutbeauftragter

Arbeitsfelder eines Gefahrgutbeauftragten sind:

  • Unterweisungen
  • Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
    Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücke
  • Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung)
  • Besonderheiten bei Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung (insbesondere von Tanks und Fahrzeugen)
  • Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen)

Brandschutzbeauftragter

Als Ihr Brandschutzbeauftragter kümmere ich mich bei Ihnen um:

  • Brandschutzmanagement
  • Brand-Explosionsgefahr und Brandrisiken
  • Zusammenarbeit mit Versicherern, Behörden und Feuerwehren
  • den baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutz

Störfallbeauftragter

Als Ihr Störfallbeauftragter bin ich bei Ihnen zuständig für:

  • die Aufstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
  • die Durchführung von Genehmigungsverfahren
  • die Prüfung und Begutachtung von Sicherheitsberichten
  • von Kontrollen der Betriebsstätten
  • und die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen


Sie wünschen meine Hilfe und meine Kompetenz für und in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie mich gern unter 03621-893137.