Sicherheitsbeauftragter
Gemäß § 22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen für:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzorganisation und Aufgaben der Beteiligten im Arbeitssystem
- Gefahrenerkennung im Betrieb
- Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG
- Motivation und Kommunikation im Bereich Arbeitsschutz
- Notfallmanagement
- Arbeits- und Wegeunfälle
Gefahrgutbeauftragter
Arbeitsfelder eines Gefahrgutbeauftragten sind:
- Unterweisungen
- Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücke - Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung)
- Besonderheiten bei Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung (insbesondere von Tanks und Fahrzeugen)
- Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen)
Brandschutzbeauftragter
Als Ihr Brandschutzbeauftragter kümmere ich mich bei Ihnen um:
- Brandschutzmanagement
- Brand-Explosionsgefahr und Brandrisiken
- Zusammenarbeit mit Versicherern, Behörden und Feuerwehren
- den baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutz
Störfallbeauftragter
Als Ihr Störfallbeauftragter bin ich bei Ihnen zuständig für:
- die Aufstellung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- die Durchführung von Genehmigungsverfahren
- die Prüfung und Begutachtung von Sicherheitsberichten
- von Kontrollen der Betriebsstätten
- und die Zusammenarbeit mit Behörden und Sachverständigen
Sie wünschen meine Hilfe und meine Kompetenz für und in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie mich gern unter 03621-893137.